Stellungnahme der LaKoG zu den Taten eines ehemaligen Mitarbeiters an der Universität Freiburg
Die LaKoG verurteilt die Taten eines ehemaligen Mitarbeiters der Universität Freiburg, der über Jahre hinweg Studentinnen in ihrem privaten Umfeld und darüber hinaus auch Studentinnen und Mitarbeiterinnen im Hochschulkontext heimlich gefilmt hat, aufs Schärfste. Diese Taten stellen für die Betroffenen massive Übergriffe dar und sind Ausdruck sexualisierter Gewalt. Taten dieser Art dürfen von Hochschulen und gesamtgesellschaftlich nicht geduldet werden.
Hier die vollständige Stellungnahme.
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