Stellungnahme der LaKoG zur LHG-Novellierung 2024
Stellungnahme der LaKoG zum Fünftes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Fünftes Hochschulrechtsänderungsgesetz – 5. HRÄG)
(Stuttgart, 21. Juni 2024)
Die LaKoG begrüßt grundsätzlich die Neuregelungen im vorliegenden Gesetzentwurf, der hauptsächlich die Duale Hochschulen BWs neu strukturiert und die Wettbewerbsfähigkeit Baden-Württembergs stärkt. Gleichstellungsanliegen werden darin vor allem an drei Punkten angesprochen, die wir in unserer Stellungnahme näher beschreiben.
Darüber hinaus haben wir zentrale Forderungen formuliert, um die Anstrengungen des Landes zur Durchsetzung von fairen Chancen für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen zu unterstützen. Unsere Forderungen können Sie dem Anhang entnehmen. Wir gehen davon aus, dass einzelne Punkte noch in die aktuelle Fassung integriert werden bzw. in die nächste Novellierung Eingang finden werden.
Angesichts der erstmals im Interview von Frau Ministerin Olschowski MdL offengelegten Zahlen zum Gender Pay Gap in Baden-Württemberg (STZ, 2.7.2024) verweise ich nochmals auf die seit vielen Jahren formulierten zentrale Forderung, den Gleichstellungsbeauftragten auch bei den Berufungsverhandlungen1 ein Beteiligungsrecht einzuräumen und sie damit stärker in die Berufungsverfahren einzubinden.
Die vollständige Stellungnahme der LaKoG Stellungnahme der LaKoG zum Fünftes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften finden Sie unter diesem Link.
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