Margarete von Wrangell-Programm
Das Margarete von Wrangell-Programm
Von 1997 bis 2020 hat das MWK das Margarete von Wrangell-(Habilitations-) Programm insgesamt achtzehn Mal ausgeschrieben, von 2007-2020 gab es eine jährliche Ausschreibung des Programms.
Es ist keine erneute Ausschreibung des Programms geplant.
Ziel des Programms
Das von der Landesregierung Baden-Württemberg ausgeschriebene „Margarete von Wrangell-Programm“ hat das Ziel, besonders qualifizierte Wissenschaftlerinnen an den Universitäten und Hochschulen des Landes Baden-Württemberg zu ermutigen und materiell in die Lage zu versetzen, sich für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren. Die Förderung erfolgt über Mittel für Stellen (TV-L EG 13), die in die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen sowie in Musik- und Kunsthochschulen integriert werden. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre, drei davon werden vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg getragen, anschließend werden bis zu zwei Jahre durch die jeweilige Hochschule finanziert. Für Medizinerinnen gelten besondere Regelungen.
Finanzielle und persönliche Förderung
Die finanzielle Förderung wird einerseits durch die Universität ergänzt, die der Wissenschaftlerin die nötige Infrastruktur zur Verfügung stellt und sie in die Lehre einbindet. Neben der finanziellen Förderung erhalten die Wrangell-Wissenschaftlerinnen aber auch Gelegenheit, Verantwortung in Lehre und Fakultät zu übernehmen und in speziell für sie zugeschnittenen Trainings Kompetenzen für ihre Zukunft als Professorin zu erwerben.
Zur Person Margarete von Wrangell
Margarete von Wrangell, die Namensgeberin des Programms, war die erste ordentliche Professorin in
Deutschland. Gegen den z.T. erheblichen Widerstand der Professoren wurde sie 1923 an der Universität Hohenheim (früher: Landwirtschaftliche Akademie) berufen und leitete dort bis zu ihrem Tod 1932 das Institut für Pflanzenernährungslehre.
Ansprechpartnerin:
Britta Pachale, Universität Stuttgart