Infos für Wissenschaftlerinnen

Sie finden hier Hinweise zu Schlüsselthemen rund um Wissenschaft, Karriere und Frauenförderung:

Einwerbung von Drittmitteln

Die Einwerbung von Drittmitteln gewinnt im Wissenschaftsbereich eine immer größere Bedeutung. Die Drittmittel stammen dabei sowohl aus öffentlichen Forschungsförderungen als auch aus der Privatwirtschaft. Bei der Drittmitteleinwerbung ist zwischen personenbezogener Förderung – Einwerbung der eigenen Stelle bzw. des eigenen Lebensunterhalts – und der projektbezogenen Förderung – Einwerbung von Mitteln zur Finanzierung von Forschungsprojekten – zu unterscheiden. Zur Einwerbung der eigenen Stelle bzw. des eigenen Lebensunterhalts gibt es zwei Wege, zum einen ein Stipendium und zum anderen ein Anstellungsverhältnis. Darüber hinaus können u.a. Druckkostenbeihilfen, Gastprofessuren, Investitionen, Literaturbeihilfen, Personalmittel, Reisekostenbeihilfen, Sachmittel, Tagungszuschüsse und WissenschaftlerInnenaustausch gefördert werden. 

Die Richtlinien für die Antragsstellung der DFG können bei der Beantragung von Forschungsprojekten oder Sachmitteln helfen. Sie finden hier eine Liste von Stiftungen, die neben individueller Studien- und Forschungsförderung auch als Drittmittelgeber in Erscheinung treten. Hier erhalten Sie Information über Förderprogramme, in deren Rahmen Sie häufig ebenfalls Drittmittel einwerben können. 

Veranstaltungen zum Thema Drittmittel

Im Programm „MuT – Mentoring und Training“ gibt es explizite Veranstaltungen, die sich speziell an Wissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen richten, die sich einen Überbick über Möglichkeiten der Forschungsförderung verschaffen wollen und gezielt ihre Chancen in der nationalen Forschungsförderung optimieren möchten.

Berufungsverfahren

Veranstaltungen zum Thema Berufungen

Die erfolgreiche Bewerbung auf eine Professur ist die letzte Hürde auf dem Weg zur Professorin. Und so richtet sich die MuT – Mentoring und Trainings Veranstaltung zum Thema Beruf, Berufung, Berufungsverfahren speziell an promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen.

Dem Einreichen der Unterlagen folgt (nach einer Auswahl) die Einladung zum Vortrag und zum Auswahlgespräch mit der Berufungskommission. Gestützt auf Gutachten wird die Platzierung auf einer Berufungsliste festgelegt. Erst im Verhandeln um die bestmögliche Ausstattung beweist sich, wie die Weichen für die weitere Entwicklung der ersten eigenen Professur gestellt werden können.

Die Teilnehmerinnen erhalten Antworten auf ihre Fragen zum Verfahren insgesamt und bekommen wertvolle Tipps zur Optimierung ihrer Bewerbungsunterlagen.

Für Privatdozentinnen bzw. Wissenschaftlerinnen in der Endphase ihrer Habilitation, die sich bereits auf Professuren beworben haben oder unmittelbar vor einer Bewerbung stehen, wird zusätzlich auf Anfrage  Veranstaltungen angeboten. Realistische Trainingsbedingungen gewähren dabei umfassende Einblicke in die Vielschichtigkeit von Berufungssituationen und bereiten die Teilnehmerinnen individuell und gezielt auf den Berufungsvortrag sowie das Gespräch mit der Berufungskommission vor. 

Broschüre „Faire Berufungsverfahren“

Die von der LaKoG erstellte Broschüre ‚Faire Berufungsverfahren. Empfehlungen zur Qualitätssicherung und Chancengleichheit’ wendet sich an alle, die sich mit Berufungsverfahren beschäftigen:Berufungskommissionsmitglieder, Fakultätsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die Synopsen erstellen und Telefonauskünfte erteilen, Gleichstellungsbeauftragte und Bewerberinnen und Bewerber, die sich mit dem Berufungsgeschehen aus Sicht der Hochschulen vertraut machen möchten. 

Die Handreichung setzt sich aus drei Teilen zusammen: Im ersten Teil wird auf die besondere Bedeutung der Qualitätssicherung in Berufungsverfahren hingewiesen und diese mit der Frage der Chancengleichheit verbunden. Hier fließen die neueren Forschungsergebnisse zum Thema ein. Die Handreichung hat auch das Ziel, ein Stück weit die Problematik bewusst zu machen. Im zweiten Teil werden die einzelnen Schritte im Berufungsverfahren näher beleuchtet und aufgezeigt, wie im Verfahrensverlauf Schritt für Schritt die jeweils beteiligten Vertreterinnen und Vertreter in ihrem Kompetenzbereich zu fairen Berufungsverfahren beitragen können. Im dritten Teil werden Tipps für Bewerberinnen und Bewerber vorgestellt.

Hier gelangen Sie zu der Handreichung, Faire Berufungsverfahren. Empfehlungen zur Qualitätssicherung und Chancengleichheit’.

Instrumente für Wissenschaftlerinnen

Europäische Charta für ForscherInnen, Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschenden

Die Europäische Charta für Forscher definiert Rollen, Zuständigkeiten und Ansprüche von Forschenden, Arbeitgebenden und/oder Geldgebenden von Forschenden. Ziel ist es,  Einstellungsverfahren zu verbessern und Auswahlverfahren gerechter und transparenter zu machen. Die Charta trägt nicht allein der Zahl der Veröffentlichungen Rechnung, sondern nennt darüber hinaus verschiedene Kriterien für die Beurteilung von Verdiensten, z.B.: Lehre, Betreuung, Teamarbeit, Wissenstransfer, Management sowie Öffentlichkeitsarbeit.

Hier gelangen Sie zur Charta und zum Verhaltenskodex

Europäische Plattform für Wissenschaftlerinnen

Die European Platform of Women Scientists (EPWS) möchte Europäischen Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit geben, sich aktiv an den europäischen wissenschaftspolitischen Debatten zu beteiligen. Ziel ist ein verstärkter Einsatz für mehr Sensibilität im Hinblick auf Gender-Thematiken in der Wissenschaft durch den Aufbau von europaweiten Netzwerken, effektiver Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkbildung.

Fördergemeinschaft wissenschaftlicher Publikationen von Frauen e.V.

Der neu gegründete Verlag „Fördergemeinschaft wissenschaftlicher Publikationen von Frauen e.V.“ verspricht herausragende wissenschaftliche Arbeiten von Frauen ohne Druckkostenzuschüsse zu publizieren, Tantiemen ab dem ersten verkauften Exemplar zu gewähren und gründliche Betreuung in der Vorphase der Veröffentlichung zu leisten.

Verbreitung von Forschungsergebnissen

Die Europäische Kommission hat die Publikation „Communicating Science: A Scientist’s Survival Kit“ veröffentlicht, die WissenschaftlerInnen dabei helfen soll, ihre Aktivitäten der Öffentlichkeit effektiver nahezubringen. Hier können Sie die Publikation einsehen.

Eintrag in die GutachterInnendatenbank leicht gemacht

Da die Anträge, die auf Ausschreibungen im 7. Forschungsrahmenprogramm bei der Europäischen Kommission eingehen, nach dem Peer-Review-Verfahren bewertet und ausgewählt werden, wird für die Begutachtung der Projektanträge eine Vielzahl qualifizierter WissenschaftlerInnen benötigt. Folgen Sie dem Aufruf der Kommission und tragen Sie sich in die Expertendatenbank ein, um somit als mögliche Gutachterin für Projektvorschläge zur Verfügung zu stehen. Zur CORDIS-Website gelangen Sie hier.

Stipendien und Stiftungen

Sie finden hier eine Auswahl an Stipendien und Stiftungen.

Frauen- und Geschlechterforschung

Bitte beachten Sie auch die weiteren Menüpunkte. Ihre Fragen beantworten wir außerdem gerne in der Geschäftsstelle der LaKoG.

Kontakt:

e-Mail: kontakt@lakog.uni-stuttgart.de

Telefon: 0711 / 685 – 82000

Weitere Informationen:

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