Förderprogramme

Förderprogramme für Frauen

Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen Baden-Württembergs (LaKoG) koordiniert verschiedene Programme, die speziell auf die Karriereförderung von hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen ausgerichtet sind. Dazu gehören

 

„Hervorragend ausgebildete Menschen sind für die Zukunft unseres Landes genauso wichtig wie die Luft zum Atmen.“

(Edelgard Bulmahn, Bundesministerin a. D.)

 

Im Folgenden haben wir Förderprogramme aufgelistet, die sich speziell an Frauen in Wissenschaft und Forschung richten und nicht von der LaKoG koordiniert werden.

 

Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm

Das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm richtet sich an berufstätige Akademikerinnen, die Lehrerfahrung an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg oder einer Kunst- und Musikhochschule  in Baden-Württemberg sammeln möchten. Diese Förderung richtet sich vor allem an bereits promovierte Frauen; Akademikerinnen, die derzeit promovieren und schon Berufserfahrung haben, können ebenso gefördert werden.

Durch die Vergabe von Lehraufträgen sollen die Teilnehmerinnen Verbindungen zu Hochschulen aufbauen und sich für eine Professur an diesen Hochschularten qualifizieren. Ziel ist es den Anteil der Professorinnen an HAW/ DHBW zu erhöhen.

Informationen zum Programm erteilen sowohl die Geschäftsstelle der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an HAW in Baden-Württemberg und der DHBW (LaKof BW) als auch die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen. Weitere Informationen zum Mathilde-Planck-Lehrbeauftragtenprogramm finden Sie hier. 

Professorinnenprogramm 2030

Ziel des Professorinnenprogramms ist es, die Anzahl von Frauen in Spitzenpositionen in der Wissenschaft in Richtung Parität dynamisch an deutschen Hochschulen zu erhöhen. Das Programm wirkt hierbei auf zwei Ebenen: Zum einen wird die Anzahl an Berufungen von Frauen auf Professuren erhöht. Je Hochschule können in der Regel bis zu drei Professorinnen gewonnen werden.  Zum anderen werden nachhaltige, strukturelle Veränderungen angestoßen, denn eine erfolgreiche Bewerbung setzt ein positiv bewertetes Gleichstellungskonzept der Hochschule voraus. Damit stärkt das Programm die Verankerung von Gleichstellungsmaßnahmen in den Strukturen der Hochschulen.

Anfang 2023 startet die vierte Programmphase – das „Professorinnenprogramm 2030 – mit einer Laufzeit von acht Jahren bis 2030 und drei Calls. Insgesamt steht ein Fördervolumen von 320 Millionen Euro zur Verfügung.

Bund-Länder-Vereinbarung

Programmrichtlinie

Exzellente_Erfolgreiche_Zukunftskonzepte_PPIII

 

Im Folgenden haben wir allgemeine Förderprogramme für Nachwuchswissenschaftler_Innen aufgelistet:

 

Eliteprogramm für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden

Die Baden-Württemberg Stiftung fördert mit ihrem Eliteprogramm exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Weiterqualifizierungsphase durch Bereitstellung von Infrastrukturen für neue Forschungsvorhaben.
Das Eliteprogramm für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden bereitet junge, hoch qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf die Hochschullehrerlaufbahn vor. Sie verfügen mit den Projektmitteln der Baden-Württemberg Stiftung über eigenständige Forschungsmöglichkeiten an baden-wüttembergischen Hochschulen und werden bei der Entwicklung von Kompetenzen in Lehre und Forschung, Personalführung und akademischer Selbstverwaltung unterstützt.
Dabei qualifizieren sie sich so für das vielfältige Tätigkeitsfeld als Lehrstuhlinhaber/-in. Auf regelmäßigen Netzwerktreffen erhalten die am Programm Beteiligten Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch.
Ausschreibung sowie Richtlinien und Antragsformular finden Sie hier

Emmy Noether-Programm

Herausragenden WissenschaftlerInnen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe verbunden mit qualifikationsspezifischen Lehraufgaben zügig für eine wissenschaftliche Leitungsaufgabe, insbesondere als Hochschullehrer zu qualifizieren. Es muss sich zudem um ein exzellentes Forschungsprojekt handeln. Antragsberechtigt sind NachwuchswissenschaftlerInnen aller Fachdisziplinen unter bestimmten Voraussetzungen. Gefördert werden die Nachwuchsgruppe inkl. der Stelle des Nachwuchsgruppenleiters nach BAT Ia/Ib für den Antragsteller und die zur Durchführung des Projektes notwendigen Personal- und Sachmittel für i. d. R. fünf Jahre (maximal sechs Jahre). Es gibt keine festen Antragsfristen. Geförderte Nachwuchsgruppen des Emmy Noether-Programms finden Sie hier. Informationen zum Programm finden Sie hier

Heisenberg-Programm

Ziel der Förderung ist es, herausragenden Wissenschaftler_Innen, die alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Langzeit-Professur erfüllen, zu ermöglichen, sich auf eine wissenschaftliche Leitungsposition vorzubereiten und in dieser Zeit weiterführende Forschungsthemen zu bearbeiten. Art und Umfang der Förderung im Rahmen der Heisenberg-Professur: Die Besoldung ist ausgerichtet nach W2. Dauer der Förderung des Heisenberg-Stipendiums bzw. der Heisenberg-Professur: maximal 5 Jahre. Anträge können jederzeit gestellt werden. Weitere Informationen gibt es hier.

Landesgraduiertenförderung

Für die Vergabe von Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) sind die Hochschulen zuständig. Kontaktpersonen für den Bereich der Universitäten finden Sie hier

Mercator-Fellows

Im Rahmen der Modularisierung der Förderprogramme der DFG wurde ein Modul Mercator-Fellow entwickelt. In diesem neuen Modul geht das bisherige Mercator-Programm auf.
Fellows ermöglichen im Rahmen der Projekte einen intensiven und langfristigen Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem In- und Ausland. Dabei sind die Fellows teilweise vor Ort, stehen aber auch über die Dauer ihres Aufenthaltes hinaus mit den am Projekt Beteiligten in Kontakt. Ausländische Fellows tragen die Bezeichnung Mercator-Fellows und erfahren so eine zusätzliche Auszeichnung für ihren Einsatz. Weitere Infos zum Programm finden Sie hier.

Programm 'Junge Innovatoren' - Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Dieses Programm soll examinierte bzw. promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine Hochschule oder außeruniversitäre FuE-Einrichtung in Baden-Württemberg seit maximal einem Jahr verlassen haben oder dies beabsichtigen, bei dem Vorhaben unterstützen, sich mit der Entwicklung innovativer, marktreifer Produkte und Verfahren in Baden-Württemberg selbständig zu machen.
Gefördert wird nicht die Existenzgründung als solche, sondern die in der Obhut des bisherigen Arbeitgebers (Hochschule/Forschungseinrichtung in Baden-Württemberg) erfolgende gezielte Vorbereitung darauf. Die Gründerinnen und Gründer erhalten eine Unterstützung zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes und ein begleitendes Coaching durch praxiserfahrene Personen. Darüber hinaus können sie die Infrastruktur der Hochschule nutzen.
Mit der Durchführung des Programms ist als Projektträger die TTI GmbH – Technologie-Transfer-Initiative an der Universität Stuttgart beauftragt.
Mehr Informationen zum Programm finden Sie hier

Walter Benjamin-Programm

Das Walter Benjamin-Programm ermöglicht es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Qualifizierungsphase im Anschluss an die Promotion, ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl selbständig umzusetzen. Das Vorhaben kann an einer Forschungseinrichtung in Deutschland oder im Ausland durchgeführt werden, wobei die gastgebende Einrichtung das Vorhaben unterstützt. Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Rückfragen zu den Programmen:

e-Mail: kontakt@lakog.uni-stuttgart.de

Telefon: 0711 / 685 – 82000

Weitere Informationen:

Sie erreichen Sie uns am besten per e-Mail:

kontakt@lakog.uni-stuttgart.de

Kontaktieren Sie uns gern bei Fragen!