LaKoG – Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen Baden-Württembergs

Mitglieder der LaKoG

Die LaKoG ist der Zusammenschluss der Gleichstellungsbeauftragten der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, der Musikhochschulen und Kunsthochschulen des Landes Baden-Württemberg.

Grundlagen der LaKoG

Die Grundlagen der Zusammenarbeit innerhalb der LaKoG sowie Aufgaben, Organisation und Verfahren der LaKoG werden durch folgende Dokumente geregelt:

Memorandum of Unterstanding über die Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten der wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulen in standortübergreifenden Angelegenheiten (MoU)

  • Das MoU dient der Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses über die Grundlagen der Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure zur Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten.
  • Es wurde von den Vertretungen der Gleichstellungsbeauftragten der Universitäten, der Gleichstellungsbeauftragten der Pädagogischen Hochschulen, der Gleichstellungsbeauftragten der Musikhochschulen, der Gleichstellungsbeauftragten der Kunsthochschulen i.e.S., der Landesrektoratekonferenz der Universitäten, der Landesrektorenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen, der Landesrektorenkonferenz der Musikhochschulen, der Vertretung der Rektorate der Kunsthochschulen i.e.S., der Universität Stuttgart als beherbergende Universität und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg unterzeichnet. 
  • Das MoU wurde zuletzt am 01.10.2024 unterzeichnet. 

Öffentlich-rechtliche Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Hochschulen

  • Mit der Kooperationsvereinbarung haben die beteiligten Hochschulen ihr Einvernehmen zum Zusammenschluss der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen zu einer Landeskonferenz erteilt und die Gleichstellungsbeauftragten ermächtigt, ihre Belange in einer Geschäfts- und/oder Wahlordnung zu regeln.
  • Die Kooperationsvereinbarung wurde von der letzten beteiligten Hochschule am 19.02.2025 unterzeichnet. 

Geschäftsordnung der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulen Baden-Württembergs (GeschO)

  • Die GeschO enthält Regelungen zu den Aufgaben, den Mitgliedern, den Organen, der Mitgliederversammlung, dem Vorstand, der Sprecherin und stellvertretenden Sprecherin, den Wahlen, der Geschäftsstelle und ihrer Leitung sowie den Sitzungen. 
  • Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen haben die GeschO am 26. und 27.02.2025 beschlossen. 
  • Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat nach Prüfung gem. I (5) MoU bestätigt, dass die Regelung der GeschO den Kriterien nach I. (4) MoU gerecht werden. 
  • Alle beteiligten Hochschulen haben ihre Zustimmung gem. § 2 Abs. 1 S. 2 der öffentlich-rechtlichen Kooperationsvereinbarung zu der GeschO erteilt. 
  • Die GeschO ist am 23.06.2025, dem Tag der Veröffentlichung der GeschO in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Stuttgart, in Kraft getreten. 

Sie finden die Dokumente rechts unter „Unterlagen“. 

 

Kontakt:

E-Mail: kontakt@lakog.uni-stuttgart.de

Telefon: 0711 685 82000