Karriere + Familie

Auf dieser Seite haben wir Informationen rund um das Theme „Karriere + Kind“ für Sie zusammengestellt:

Familie und Studium

Es ist oftmals eine große Herausforderung, die Anforderungen eines Studiums mit den Aufgaben der Kinderbetreuung und -erziehung zu vereinbaren. Hinzu kommt häufig noch die Notwendigkeit, nebenbei zu jobben. Zahlreiche Hochschulen in Baden-Württemberg bemühen sich, ihre Angebote zu verbessern, um den Spagat zwischen Windeln und Wissenschaft zu erleichtern.

An den Universitäten und Hochschulen Baden-Württembergs werden regelmäßig Informationsmaterialien für Studierende mit Kind(ern) zusammengestellt und veröffentlicht. Sie sind über die Webseiten der Gleichstellungsbeauftragten an den einzelnen Hochschulen abrufbar.

Die LaKoG hat speziell für Studierende mit Kind(ern) Informationen rund um die Themen Finanzierung, Studieren und Wohnen zusammengestellt. Diese Inhalte stehen Ihnen auch in gebündelter Form in unserer Informationsbroschüre zur Verfügung. 

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite Kinderbetreuung – Angebote an Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg. Hier gelangen Sie zu ausgewählten Literaturhinweisen und zu einer Linksammlung zum Thema.

Familie und Wissenschaft

Am 18. April 2007 trat das Wissenschaftszeitvertragsgesetz in Kraft, das die bisherigen Regelungen zur Befristung von Beschäftigungsverhältnissen in Wissenschaft und Forschung ablöst. In das neue Gesetz wurde ein Vorschlag der Tübinger Initiative „Familienfreundliches HRG“ übernommen, die von der LaKoG unterstützt wurde: Künftig wird die 12-Jahres-Obergrenze für befristete Beschäftigungen im Wissenschaftsbereich für jedes Kind um zwei Jahre verlängert – eine Regelung, die für Mütter und Väter gleichermaßen gilt.

Ab 1. Juli 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub für die Betreuung Angehöriger pflegebedürftiger Menschen. Ihnen stehen kurzfristig zehn Tage Sonderurlaub zu, um die Pflege von Angehörigen zu organisieren. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlten Sonderurlaub.

Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft wird auch im Rahmen des MuT-Programms aufgriffen.

Kinderbetreuung

Studierende, WissenschaftlerInnen und MitarbeiterInnen der Hochschulen in Baden-Württemberg können auf unserem Portal Kinderbetreuung – Angebote an Universitäten und  Hochschulen in Baden-Württemberg auf einen Blick das Angebot an permanenten Kinderbetreuungs- und Ferienbetreuungsmöglichkeiten einsehen.

Für den Raum Stuttgart finden Sie hier Informationen über Möglichkeiten der Tagesbetreuung, schulischen Betreuung und Ferien- und Freizeitbetreuung. 

Unter dem Stichwort Kinderbetreuung erhalten Sie stets aktuelle Informationen auf dem Portal service-bw der Landesregierung Baden-Württemberg.

Das Bundesfamilienministerium bietet ein Internetportal zur Kindertagesbetreuung an, auf welchem Informationen, Adressen und lokale Angebote zum Thema recherchiert werden können.

Familiengerechte Hochschulen

An vielen deutschen Hochschulen wird seit einigen Jahren versucht, familienfreundliche Studien- und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die gleichzeitig auf hochschulspezifische Arbeitsstrukturen und -prozesse zugeschnitten sind. Folgend sollen die drei wohl bekanntesten Zertifikate, die dies verdeutlichen, präsentiert werden.

Familiengerchte Hochschulen

[1] Informationen von: http://berufundfamilie.de/images/dokumente/170315_Zertifikatstraeger_abc.pdf (Zugriff 31.03.2017)

[2] Informationen von: http://www.familie-in-der-hochschule.de/mitglieder/ (Zugriff 31.03.2017)

[3] Informationen von: https://www.total-e-quality.de/de/die-praedikatstrager/datenbank/search/ (Zugriff 31.03.2017)

Familienförderung

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet einige neue Informationsangebote für Familien.

Sie finden auf der Seite einen neuen Elterngeld-Schnellrechner, einen Familienwegweiser, der Informationen zu Leistungen und Unterstützungsangebote für Familien bündelt und auch speziell die Thematik der Familienförderung beinhaltet.

Seit 26.07.2013 liegen den bundesgeförderten Beratungsdiensten für junge und erwachsene Migrantinnen und Migranten Handlungsempfehlungen zur besseren Abstimmung ihrer Beratungsangebote vor. Nach einer halbjährigen Erprobungsphase und einem abschließenden Workshop gehen damit die Handlungsempfehlungen für insgesamt etwa 1.000 Beratungsdienste an den Start.

Über die Regelungen zum BAföG für Schwangere und Auszubildende mit Kindern können Sie sich ebenfalls  informieren.

Einen Überblick über Leistungen, Angebote und Fördermöglichkeiten für Familien in Baden-Württemberg ist einsehbar auf den Seiten des Ministerium für Soziales und Integration.

Bundesrat beschließt Familienpflegezeitgesetz und Gesetz zum Kita-Ausbau

Der Bundesrat hat am 19.12.2014 dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und dem Gesetz zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zugestimmt. 

Die drei Bausteine Familienpflegezeit, ElterngeldPlus und Kita-Ausbau sollen jungen Eltern und pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität und Sicherheit geben.

Mit der neuen Familienpflegezeit können pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit für 24 Monate reduzieren. Zudem gibt es für akut auftretende Pflegesituationen einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. 

Das ElterngeldPlus kann im Vergleich zum herkömmlichen Elterngeld über einen längeren Zeitraum bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit bezogen werden und sichert junge Eltern damit länger finanziell ab.

Des Weiteren wird der Bund sein Engagement beim Kita-Ausbau verstärken und Länder und Kommunen mit einem Sondervermögen von 1 Milliarde Euro beim quantitativen und qualitativen Kita-Ausbau unterstützen. 

Die Neuregelungen treten zum 01. Januar 2015 in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Erster Schritt zur Familienarbeitszeit – Kabinett beschließt ElterngeldPlus

Am Mittwoch, 4. Juni 2014 hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Einführung eines ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit beschlossen. Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Teilzeit arbeiten, können in Zukunft doppelt so lange Elterngeld beziehen. Eltern erhalten einen Partnerschaftsbonus von vier Monaten ElterngeldPlus, wenn Vater und Mutter sich die Betreuung des Kindes teilen und parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie weitere vier Monate ElterngeldPlus.

Das Gesetz soll zum 1. Juli 2015 in Kraft treten und vor allem Eltern dabei unterstützen, Auszeiten für ihr Kind und die Familie zu nehmen und anschließend wieder leichter in den Beruf einzusteigen. Weitere Informationen findne Sie hier.

Literaturhinweis

BmBF (Hg.) 2008: Studieren mit Kind. Ergebnisse der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks durchgeführt durch HIS Hochschul-Informations-System.

Landesstiftung Baden-Württemberg (Hg.): fast – Familiengründung im Studium. Eine Studie in Baden-Württemberg – Abschlussbericht zum Projekt.

Middendorff, Elke 2003: Kinder eingeplant? Lebensentwürfe Studierender und ihre Einstellung zum Studium mit Kind. In: HIS: Kurzinformation April 2003. Hannover. 

Vedder, Günther (Hg.) 2004: Familiengerechte Hochschule, Analysen, Konzepte, Perspektiven. GVA-Verlage. Frankfurt am Main.   

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