Stellungsnahme der LaKoG: Effizienz des LHGs
Zentrale Forderungen bzw. Nachbesserungen der LaKoG zur Steigerung der Effizienz des LHGs
(Stand: April 2024)
Ein modernes, die Autonomie und Effizienz der Hochschulen stärkendes, nachhaltiges Hochschulgesetz muss Garant für Qualität und damit für die Sicherung gleicher Entwicklungschancen für alle Geschlechter, insbesondere von Frauen sein. Bei allen Planungen, Empfehlungen, Entscheidungen und Maßnahmen sind daher die Auswirkungen auf Frauen und Männer zu beachten (Gender Mainstreaming). Dies schließt eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Gremien und damit eine geschlechtergerechte Besetzung von Organen, Gremien, Ausschüssen und Kommissionen etc. ebenso ein wie gezielte Frauenfördermaßnahmen, um bestehende Nachteile zügig auszugleichen. Bestandteil des Gender Mainstreamings ist auch die durchgän-gige Verwendung von geschlechtergerechter beziehungsweise geschlechterneutraler Sprache. Gerade die Novellierung eines Gesetzes bietet die Möglichkeit, allen Geschlechtern sprachlich Respekt zu erweisen.
Die LaKoG hat in ihrer AG ‚Novellierung‘ zahlreiche Vorschläge entwickelt, um die Landesregierung und die Hochschulen bei der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zu erfüllen. Bei der anstehenden ‚kleinen Novellierung‘ beschränken sich unsere Empfehlungen daher vor allem auf Nachbesserungen, um die Wirksamkeit des Gesetzes deutlich zu steigern und damit die Handlungsfähigkeit der Hochschulen zu erweitern.
Die LaKoG beschränkt sich in ihrer Stellungnahme auf fünf zentrale Ansatzpunkte. Ein detailliert begründeter Forderungskatalog kann auf Wunsch nachgereicht werden. der Grundschule als erste verpflichtende Bildungsinstitution.
Die vollständige Stellungnahme der LaKoG zur Steigerung der Effizienz des LHGs finden Sie unter diesem Link.
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