Stellungsnahme der LaKoG: Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung
Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung (Forderung der LaKoG zu HoFV III, anknüpfend an die Erfahrungen mit HoFV II: S. 19: Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung) (30. April 2024)
Die Vereinbarungen in HoFV II haben ein Fundament und eine erste Orientierung geschaffen, um die Mindestausstattung der Gleichstellungsbeauftragten flächendeckend in allen Hochschulen Baden-Württembergs zu verankern. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass deren Umfang bei weitem nicht aus-reicht, um die grundgesetzlichen und im LHG verankerten Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten abzudecken und die in den Hochschulverträgen bestehenden Verpflichtungen umzusetzen. Als Voraussetzung zur Erreichung des Ziels der Hochschulen, die in ihren Gleichstellungsplänen festgelegten signifikanten Fortschritten bei der Gleichstellung von Frauen und Männern im wissenschaftlichen und wissenschaftsunterstützenden Personalkörper entlang des Kaskadenmodells sowie bei den Gestaltungs- und Entscheidungspositionen der Hochschulen zu erreichen, ist eine Erhöhung der Mindestausstattung erforderlich. Die Ziele und Maßnahmen im Bereich der Chancengleichheit werden der hochschulöffentlichen Debatte zugänglich gemacht.
Die vollständige Stellungnahme der LaKoG zur Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung finden Sie unter diesem Link.
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